E-Check durch den Elektroinstallateur: Für sichere elektrische Geräte
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen sogenannten E-Check durchzuführen. Diese Geräteprüfung durch den Elektriker wird durch die DIN VDE 0701-0702 geregelt. Die Rede ist dabei von einem E-Check für handgeführte und ortsfeste Anlagen sowie von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Somit unterliegen auch Kaffeemaschine, Toaster und Ladegerät der verpflichtenden Geräteprüfung durch den Elektriker.
Als zertifizierter Meisterbetrieb übernehmen wir den E-Check für die genannten elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte. Mittlerweile zählen viele verschiedene mittelständische Betriebe und Großunternehmen aus dem Großraum Celle zu unseren Kunden. Gern betreuen wir auch Sie als fester Partner und Elektroinstallateur. Ein sicheres Arbeiten sowie das konsequente Verfolgen aller rechtlich vorgeschriebenen Prüfmaßnahmen sind damit sichergestellt.
Das wird beim E-Check überprüft
Der E-Check läuft in verschiedenen Schritten ab. Wichtig: Die Geräteprüfung durch den Elektriker muss unbedingt protokolliert werden.
Der erste Schritt ist die Sichtprüfung, bei der Zug- und Biegeschutz, Isolierung und weitere äußerlich erkennbare Eigenschaften des Geräts im Fokus stehen. Bei Mängeln wird die Instandsetzung angeordnet oder eine Aussortierung empfohlen.
Bei der Geräteprüfung durch den Elektriker wird im zweiten Schritt der Schutzleiter überprüft. Außerdem nehmen wir eine Schutzleiterwiderstandsmessung sowie eine Messung des Isolationswiderstandes vor. Berührungsstrommessung, Funktionsprüfung, Kontrolle der Aufschriften und Wirksamkeit aller Schutzeinrichtungen sind weitere Punkte, die bei unserem E-Check geprüft werden. Über alle diese Punkte erstellen wir ein umfassendes Protokoll.
E-Check und Geräteprüfung: Eine Zusammenfassung
Was wird bei einer Geräteprüfung gemacht?
Die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 gibt die Vorschrift zur Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln vor, diese auf den Zustand hin in regelmäßigen Abständen zu testen.
Welche Geräte müssen alle zwei Jahre vom Elektriker geprüft werden?
Die Überprüfung ist nach DGUV–Vorschrift 3alle zwei Jahre für Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Staubsauger, Verlängerungskabel und elektrische Anlagen durchzuführen. Die Überprüfung des Schaltschrankes ist im Mietvertrag zu regeln.
Gern beraten wir Sie zur Notwendigkeit der Geräteprüfung sowie zu aktuellen Gesetzesvorgaben zum E-Check. Als erfahrene Elektroinstallateure sind wir zudem in der Lage, eventuell nötige Reparaturen selbst durchzuführen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein unverbindliches Leistungsangebot für unseren Service wünschen!